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Kontakt:
Amt Odervorland
Bahnhofstr. 3 - 4

15518 Briesen (Mark)

Tel:   033607 897 - 10
Fax: 033607 897 - 99

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail

Sprechzeiten:

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für das Amt und die Gemeinden
Briesen und Jacobsdorf
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE27 1705 5050 3303 0388 63

für die Gemeinde Berkenbrück
BIC:    WELADED1LOS
IBAN:
  DE09 1705 5050 1102 1955 17

 

 

Kontakt:
Außenstelle Steinhöfel
Gemeinde Steinhöfel

Demnitzer Straße 7
15518 Steinhöfel
Tel:   033636 410 - 10
Fax:
033636 410 - 24
E-Mail:
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail
Sprechzeiten:

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für die Gemeinde Steinhöfel
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE69 1705 5050 2908 2851 61




Fundangelegenheiten

 

Ansprechpartner im Amt Odervorland

Bereich Ordnungsamt:
Frau  Opitz     Tel.:(033607) 897 - 51
Herr  Roth     Tel.:(033607) 897 - 60
E-Mail:     Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailordnungsamt(at)amt-odervorland.de

Rechtsgrundlage

  • § 965-984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)

Allgemeine Hinweise

  • Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind.
  • Keine Fundsachen sind herrenlose Gegenstände und absichtlich entsorgte Sachen, wie zum Beispiel Schrottfahrräder, Möbelstücke oder Gegenstände des Sperrmülls.
  • Bitte bringen Sie zur Abholung der Fundsache Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Grundsätzlich hat der Verlierer gegenüber dem Finder bzw. dem Fundbüro einen geeigneten Eigentumsnachweis zu erbringen.
  • Verderbliche Fundsachen, wie Lebens- und Genussmittel, Medikamente u.ä. werden sofort entsorgt.
  • Fundsachen ab einem Wert von 10€ werden 6 Monate aufbewahrt, die Frist beginnt mit dem Datum der Abgabe.

Fundtiere

  • Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden. Der Finder hat den Fund unverzüglich dem Eigentümer bzw. bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen. Das Fundtier wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie haben etwas GEFUNDEN?

Sie haben einen Schlüssel, ein Telefon, ein Fahrrad oder einen anderen Gegenstand gefunden? Geben Sie Ihre Fundsachen bitte im Fundbüro im Amt Odervorland ab.

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen, näheres ist im § 971 BGB geregelt.

Sie haben etwas VERLOREN?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie in unserer Online-Übersicht (Mitteilung Fundbüro) überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist.

Kosten

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Inneren und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Inneren und für Kommununales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010

Mitteilung - Fundbüro

Folgende Fundsachen sind im Ordnungsamt des Amts Odervorland zu den angegebenen Sprechzeiten oder telefonisch (033607/89751) zu erfragen.

lfd-Nr.FundsacheFundortFundzeitBesonderheitenMeldefrist
OA Ro 2024F001Damen FahrradBerkenbrück28.02.2024weiße Gabel, Sattel beschädigt30.08.2024

 

 

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