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   Gemeinden » Wahlen (Archiv) » Kommunalwahl 2019 » 

Kontakt:
Amt Odervorland
Bahnhofstr. 3 - 4

15518 Briesen (Mark)

Tel:   033607 897 - 10
Fax: 033607 897 - 99

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail

Sprechzeiten:

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für das Amt und die Gemeinden
Briesen und Jacobsdorf
BIC:   
WELADED1LOS
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  DE27 1705 5050 3303 0388 63

für die Gemeinde Berkenbrück
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Kontakt:
Außenstelle Steinhöfel
Gemeinde Steinhöfel

Demnitzer Straße 7
15518 Steinhöfel
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Fax:
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Informationen zur Kommunalwahl 2019


Großer Dank an alle Wahlhelfer

Für die Vorbereitung und Durchführung der sehr umfangreichen Wahlen zum 9. Europäischen Parlament, zum Kreistag des Landkreises Oder-Spree, zur Gemeindevertretung, zu den Ortsbeiräten sowie der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/s am 26.05.2019 haben sich in unseren Ortsteilen wieder zahlreiche freiwillige Helfer bereit erklärt uns tatkräftig zu unterstützen. Sie waren in den Wahlvorständen tätig und organisierten den Ablauf mit.

Dafür bedanke ich mich, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich bei Ihnen. Vielen Dank für dieses außerordentliche ehrenamtliche Engagement im Interesse des gesamten Amtes Odervorland mit seinen 4 Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel.

Marlen Rost
Amtsdirektorin

 




Gesetzliche Grundlagen zur Kommunalwahl 2019 finden Sie unter folgenden Links:

Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)

Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg

Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv


Bekanntmachung über den Wahltag der landesweiten Kommunalwahlen und die Bildung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände entspr. der §§ 16 u. 18 Bbg.KWahlG i.V.m.
den §§ 3 u. 5 Bbg.KWahlV

Der Minister des Innern des Landes Brandenburg verkündete mit der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemeinen Kommunalwahlen 2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 52, dass die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte, zu den Kreistagen der Landkreise sowie zu den Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und in Gemeinden mit Ortsteilen, die unmittelbaren Wahlen der Ortsbeiräte oder der Ortsvorsteher

am 26. Mai 2019 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

stattfinden.

Entsprechend § 3 BbgKomWahlV werden alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aufgefordert bis zum 11. Januar 2019 wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen.
Ebenfalls ergeht nach § 5 BbgKWahlV die Aufforderung bis zum 25.01.2019 weitere wahlberechtigte Personen als Wahlvorsteher oder als Beisitzer für die Wahlvorstände in den jeweiligen Wahlbezirken vorzuschlagen.
Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (Wahlausschuss und Wahlvorstände) bestellt werden.
Niemand darf in mehr als in einem Wahlorgan Mitglied sein.

Briesen, den 08.10.2018

gez. Standhardt
Wahlleiterin


Bekanntmachung über die Berufung der Wahlleiterin und des Stellvertreters der Wahlleiterin zu
den Kommunalwahlen 2019
für das Amt Odervorland

Entsprechend der §§ 14 und 15 BbgKWahlG i.V.m. den §§ 1 und 2 BbgKWahlV wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Odervorland mit Beschlussnummer 2/2019 am 11.02.2019 die Wahlleiterin und die Stellvertreterin der Wahlleiterin berufen.

WahlleiterFrau Dajana Angrick
Stellvertreter des Wahlleiters Frau Kerstin Kaul

Die Berufung der weiteren Beisitzer für den Wahlausschuss erfolgt durch die Wahlleiterin entsprechend § 16 Abs. 1 BbgKWahlG.

Briesen, den 12.02.2019

 

 

 

gez. M. Rost
Wahlbehörde

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