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   Verwaltung » Fachämter » Amtskasse » 

Kontakt:
Amt Odervorland
Bahnhofstr. 3 - 4

15518 Briesen (Mark)

Tel:   033607 897 - 10
Fax: 033607 897 - 99

E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail

Sprechzeiten:

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für das Amt und die Gemeinden
Briesen und Jacobsdorf
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE27 1705 5050 3303 0388 63

für die Gemeinde Berkenbrück
BIC:    WELADED1LOS
IBAN:
  DE09 1705 5050 1102 1955 17

 

 

Kontakt:
Außenstelle Steinhöfel
Gemeinde Steinhöfel

Demnitzer Straße 7
15518 Steinhöfel
Tel:   033636 410 - 10
Fax:
033636 410 - 24
E-Mail:
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail
Sprechzeiten:

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
und
13:00 bis 16:00 Uhr
Bankverbindung:
für die Gemeinde Steinhöfel
BIC:   
WELADED1LOS
IBAN:
  DE69 1705 5050 2908 2851 61




Amtskasse

Anschrift

Amt Odervorland
Amtskasse
Bahnhofstr. 3 - 4
15518 Briesen (Mark)

Sprechzeiten

Dienstag9.00 - 12.00 Uhr13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag      9.00 - 12.00 Uhr     

13.00 - 16.00 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Ansprechpartner

Kassenverwalterin    Manuela Molter    Tel.:(033607) 897 - 35
SachbearbeiterinMarion KaulTel.:(033607) 897 - 41
SachbearbeiterinSandra Veckenstedt   Tel.:(033607) 897 - 54
Fax:(033607) 897 - 99
E-Mail:Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail
Internet:    www.amt-odervorland.de

Barkasse

Verwaltungsgebühren und sonstige Abgaben können in der Amtskasse bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden.

Bankverbindung

Für Überweisungen an das Amt Odervorland sowie die amtsangehörigen Gemeinden
Briesen (Mark) und Jacobsdorf
hat die Kasse folgendes Konto eingerichtet:

Sparkasse Oder-Spree
IBAN:   DE27 1705 5050 3303 0388 63
BIC:WELADED1LOS

Für Überweisungen an die Gemeinde Berkenbrück hat die Kasse folgendes Konto eingerichtet:

Sparkasse Oder-Spree
IBAN:   DE09 1705 5050 1102 1955 17
BIC:WELADED1LOS

 

Für Überweisungen an die Gemeinde Steinhöfel hat die Kasse folgendes Konto eingerichtet:

Sparkasse Oder-Spree
IBAN:   DE69 1705 5050 2908 2851 61
BIC:WELADED1LOS

Wichtig! Bitte vergessen Sie bei den Überweisungen nicht, Ihr Kassenzeichen (siehe Bescheid/ Rechnung/ Vertrag) anzugeben. Nur dann kann Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden.

Einzugsermächtigung

Für sämtliche Steuern und Abgaben der Gemeinden, sowie Mieten und Kindergartengebühren hat der Bürger die Möglichkeit, diese bequem per Lastschrift einziehen zu lassen. Hierfür benötigt die Amtskasse ein SEPA-Lastschriftmandat.
Sie können folgendes Formblatt nutzen:

Beachten Sie bitte, dass auch der Kontoinhaber die Einzugsermächtigung unterzeichnen muss, wenn er mit dem Zahlungspflichtigen nicht identisch ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt,
zum Beispiel:

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge usw.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 10,00 Euro nach Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Odervorland vom 05. Januar 2021. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen. Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder persönlich beantragen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zugesandt oder holen sie persönlich ab.

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